Risikobeurteilungen, Gefährdungsbeurteilungen


Wir bieten die Erstellung bzw. bei überwachungsbedürftigen Anlagen die Unterstützung bei der Erstellung folgender Beurteilungen an:

  • Risikobeurteilungen für (Neu-)Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) bzw. Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und nach DIN EN 12100.
  • Gefährdungs-/Risikobeurteilungen für Altmaschinen (ohne CE-Kennzeichnung) gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). 
  • Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze/Tätigkeiten/Arbeitsmittel gemäß Arbeitsschutzgesetz § 5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ bzw. Betriebssicherheitsverordnung § 3 und „Gefährdungsbeurteilung“ nach TRBS 1111. 
  • Gefährdungsbeurteilung für überwachungsbedürftigen Anlagen (Aufzüge und Ex-Anlagen) (ehem. „Sicherheitstechnische Bewertung“). Gemäß Betriebssicherheitsverordnung §§ 8 & 9 ist an überwachungsbedürftigen (Alt-) Anlagen, die nicht nach EU-Richtlinien in Verkehr gebracht wurden, die Abweichungen zum aktuellen Stand der Technik zu ermitteln, dadurch vorhandene Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung aufzuzeigen, sowie die wiederkehrenden Prüffristen zu bestimmen. 

Wichtiger Hinweis: Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für überwachungsbedürftige Anlagen ist für Sachverständige der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) untersagt. Da wir als Sachverständigen- und Ingenieurbüro TechnikConsult Partner der zugelassenen Überwachungsstelle  GTÜ Anlagensicherheit GmbH sind, dürfen wir diese Dienstleistung leider nicht mehr in Eigenleistung erbringen. Jedoch nennen wir Ihnen gerne kompetente und verlässliche Partner, welche Gefährdungsbeurteilungen für überwachungsbedürftige Anlagen weiterhin erstellen oder in sonstiger Art und Weise unterstützend tätig sein dürfen.

  • Explosionsschutzdokumente (Gefährdungsbeurteilungen Explosionschutz) nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Instandhaltungskonzepten nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Wichtiger Hinweis: Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für überwachungsbedürftige Anlagen ist für Sachverständige der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) untersagt. Da wir als Sachverständigen- und Ingenieurbüro TechnikConsult Partner der zugelassenen Überwachungsstelle  GTÜ Anlagensicherheit GmbH sind, dürfen wir diese Dienstleistung leider nicht mehr in Eigenleistung erbringen. Jedoch nennen wir Ihnen gerne kompetente und verlässliche Partner, welche Gefährdungsbeurteilungen für überwachungsbedürftige Anlagen weiterhin erstellen oder in sonstiger Art und Weise unterstützend tätig sein dürfen.

 

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