Wir bieten die Erstellung bzw. bei überwachungsbedürftigen Anlagen die Unterstützung bei der Erstellung folgender Beurteilungen an:
Wichtiger Hinweis: Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für überwachungsbedürftige Anlagen ist für Sachverständige der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) untersagt. Da wir als Sachverständigen- und Ingenieurbüro TechnikConsult Partner der zugelassenen Überwachungsstelle GTÜ Anlagensicherheit GmbH sind, dürfen wir diese Dienstleistung leider nicht mehr in Eigenleistung erbringen. Jedoch nennen wir Ihnen gerne kompetente und verlässliche Partner, welche Gefährdungsbeurteilungen für überwachungsbedürftige Anlagen weiterhin erstellen oder in sonstiger Art und Weise unterstützend tätig sein dürfen.
Wichtiger Hinweis: Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für überwachungsbedürftige Anlagen ist für Sachverständige der zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) durch die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) untersagt. Da wir als Sachverständigen- und Ingenieurbüro TechnikConsult Partner der zugelassenen Überwachungsstelle GTÜ Anlagensicherheit GmbH sind, dürfen wir diese Dienstleistung leider nicht mehr in Eigenleistung erbringen. Jedoch nennen wir Ihnen gerne kompetente und verlässliche Partner, welche Gefährdungsbeurteilungen für überwachungsbedürftige Anlagen weiterhin erstellen oder in sonstiger Art und Weise unterstützend tätig sein dürfen.
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