Um ein Produkt (z.B. Maschine) in der EU in Verkehr bringen zu dürfen ist der Hersteller verpflichtet eine EG-Konformitätserklärung nach den für das Produkt gültigen EU-Richtlinien zu erstellen und das Produkt mit dem CE-Zeichen zu versehen. Hiermit versichert der Hersteller, alle für sein Produkt gültigen Richtlinien und ggf. harmonisierten Normen beachtet und angewendet zu haben.
Für vollständige Produkte ist eine EG-Konformitätserklärung nach für das Produkt gültigen EU-Richtlinien (z.B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, ATEX-Richtlinie) bzw. Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zu erstellen
Für unvollständige Maschinen ist eine Einbauerklärung nach Maschinen-Richtlinie zu erstellen.
Wir bieten die Unterstützung bei der Ausarbeitung der EG-Konformitätserklärung bzw. der Einbauerklärung für unvollständige/einzubauende Maschinen und der zugehörigen Nutzerinformationen (z.B. Betriebsanleitung, Risikobeurteilung, Zündquellenanalyse etc.).
Für Anfragen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.