Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß WHG §19i Abs.2 Satz 3 durch einen anerkannten Sachverständigen nach WHG / AwSV geprüft werden:
Diese Prüfungen werden von uns als Partnerbüro der GTÜ Anlagensicherheit GmbH durchgeführt.
Die gesamte Auftragsabwicklung findet hierbei über unser Büro statt.
Bitte fragen Sie Prüfungen nach AwSV / WHG direkt über das Kontaktformular an.