Die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß WHG §19i Abs.2 Satz 3 müssen durch einen anerkannten Sachverständigen nach WHG / AWSV geprüft werden.
Diese Prüfungen werden von uns als Partnerbüro der GTÜ Anlagensicherheit GmbH durchgeführt.
Die gesamte Auftragsabwicklung findet hierbei über unser Büro statt.
Für Anfragen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.