Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Anhang 2, Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen, abhängig von der Anlagenart, durch eine befähigte Person oder einen Sachverständigen einer zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden (ZÜS-Prüfung):
Ist die Prüfung einer Anlage durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS-Prüfung) gesetzlich gefordert oder vom Betreiber gewünscht, wird diese als Partnerbüro der GTÜ Anlagensicherheit GmbH durchgeführt.
Die gesamte Auftragsabwicklung findet hierbei über unser Büro statt.
Für Anfragen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.