Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Anhang 2, Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen, abhängig von der Anlagenart, durch eine befähigte Person oder einen Sachverständigen einer zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden (ZÜS-Prüfung):
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