Explosionsschutz


Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen gemäß Anhang 2, Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen, abhängig von der Anlagenart, durch eine befähigte Person oder einen Sachverständigen einer zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden (ZÜS-Prüfung):

     

  • Prüfungen vor Inbetriebnahme gemäß BetrSichV §15,
  • nach prüfpflichtigen Änderungen gemäß BetrSichV §15
  • nach Instandsetzung gemäß BetrSichV §15.
  • wiederkehrende Prüfungen Ex-Schutz gemäß BetrSichV §16 (Anhang 2, Abschnitt 3, Nr.5.1 und Nr.5.2) inklusive Ex-Dokument(e) und Instandhaltungskonzept.
  • wiederkehrende Prüfungen von Lüftungsanlagen gemäß BetrSichV §16 (Anhang 2, Abschnitt 3, Nr.5.3).

 

Ist die Prüfung einer Anlage durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS-Prüfung) gesetzlich gefordert oder vom Betreiber gewünscht, wird diese als Partnerbüro  der GTÜ Anlagensicherheit GmbH durchgeführt.

Die gesamte Auftragsabwicklung findet hierbei über unser Büro statt.

 

Für Anfragen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular