Die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzanlage stellt die einwandfreie Funktion und sichere Ableitung bei einem Blitzeinschlag sicher.
Für Gebäude mit explosionsgefährdeten Bereichen ist die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzanlage (Prüfzyklus 3 Jahre) durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gefordert.
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Überprüfung und Beurteilung von äußeren und inneren Blitzschutzanlagen nach aktuellen Normen und
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Messung des Erdausbreitungswiderstandes
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Beachten Sie auch unser Angebot Technische Dokumentation für Risikoanalysen im
Bereich Blitzschutz.