VdS-Prüfung elektrischer Anlagen

 

Prüfung / Revision der elektrischen Anlagen (Gebäudeinstallation) nach Vorgaben der Sachversicherer.

 

Die Prüfung ist durch Klausel 3602 (SK 3602) in den Verträgen / Versicherungsscheinen der Sach- bzw. Brandschutzversicherung im Normalfall in einjährigem Intervall gefordert. 

 

  • Überprüfung der elektrischen anlagen (Gebäudetechnik) nach VdS-Richtlinie 2871 durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen

 

Zur Dokumentation wird ein Befundschein nach VdS-Richtlinie 2229 erstellt. 

 

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