Prüfung / Revision der elektrischen Anlagen (Gebäudeinstallation) nach Vorgaben der Sachversicherer.
Die Prüfung ist durch Klausel 3602 in den Verträgen / Versicherungsscheinen der Sach- bzw. Brandschutzversicherung im Normalfall in einjährigem Intervall gefordert.
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Überprüfung der elektrischen anlagen (Gebäudetechnik) nach VdS-Richtlinie 2871 durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen.
Zur Dokumentation wird ein Befundschein nach VdS-Richtlinie 2229 erstellt.
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