Aufzugsanlagen


Prüfung von Aufzugsanlagen gemäß Anhang 2, Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen durch einen Sachverständigen einer zugelassene Überwachungsstelle durchgeführt werden (ZÜS-Prüfung):

 

  • Prüfungen nach Änderung gemäß BetrSichV §15 und
  • wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV §16 sowie
  • angeordnete außerordentliche Prüfungen gemäß BetrSichV §16.

 

Die Prüfungen wird von uns als Partnerbüro und im Namen der GTÜ Anlagensicherheit GmbH durchgeführt.

Die gesamte Auftragsabwicklung findet hierbei über unser Büro statt.

 

Bei wiederkehrenden Hauptprüfungen wird als Ersatz für Prüfgewichte ein elektronisches Prüfsystem verwendet

Anwendbar für hydraulisch angetriebene Aufzugsanlagen und Aufzugsanlagen mit Treibscheibe.

 

Für Anfragen kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular